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Der Zugang unserer vierbeinigen Freunden zu den Stränden im Gebiet von Roseto degli Abruzzi wird durch eine entsprechende Gemeindeverordnung geregelt, in der auf der Basis der traditionellen großen Gastfreundschaft dieses Ortes festgelegt wurde, dass die Tiere an Stränden (öffentlichen und privaten) Zutritt haben. Der Zutritt und die Aufenthaltsdauer sind allerdings durch die geltenden gesetzlich verordneten Normen geregelt.
Unten ist Sie können das neueste genehmigte Dokument herunterladen: Gemeindeordnung